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ÜBER UNS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EMT² GmbH, Gewerbegebiet 8, 48480 Lünne

§ 1 Allgemeines

Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Leistungen

Die Firma EMT² GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. Unser Vertragspartner hat, sofern unsere Leistungen ordnungsgemäß sind, dies bei Ablieferung zu bestätigen.

§ 3 Zahlungen

Die Firma EMT² GmbH ist berechtigt, von vertraglichen Vereinbarungen zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Skonto wird nicht gewährt.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, rechnen wir unsere Leistungen mit den folgenden Stundensätzen ab: Ingenieur/Programmierer 120,- €; Techniker/Projektleiter 92,50 €; Monteur 68,50 € und Helfer 45,- €. Eventuelle Reisekosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Montagen und Lieferungen, Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Aufstellung und Inbetriebnahme entsprechend den getroffenen Vereinbarungen frei von Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Kosten für vorbereitende Maßnahmen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern der Firma EMT² GmbH und Mitarbeitern der von ihr beauftragten Unternehmen den für die ordnungsgemäße Leistungsunterbringung notwendigen Zugang zu Grundstücken und Gebäuden zu gewähren. Geschieht dies nicht, ist der Kunde verpflichtet, dadurch entstehenden Mehraufwand der Firma EMT² GmbH zu erstatten. Gleiches gilt im Falle des Eintrittes des Annahmeverzuges des Kunden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt ergänzend Folgendes: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an EMT² GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und so das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Abnahme

Im Falle des Abschlusses eines Werkvertrages ist der Kunde nach abnahmereifer Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären.Haftung für Links

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§ 7 Verzug

a)

Im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbarte Liefertermine sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin schriftlich von uns bestätigt wurden.

b)

Die Lieferung und/oder Installation durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Käufer wird von uns sofort informiert, wenn die vorgesehene Selbstbelieferung nicht erfolgen kann. In einem solchen Falle liegt es in unserem Ermessen, einen neuen Lieferanten zu wählen und abweichend vom bisherigen Vertrag dessen Produkte zu verwenden, sofern sie vergleichbar sind. Im Falle einer zeitlich verzögerten Selbstbelieferung, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, verlängert sich eine Frist für eine von uns zu erbringende Leistung um den Zeitraum der von uns nicht zu vertretenen Verzögerung.

§ 8 Schadenersatz

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma EMT² GmbH in Lünne. Es gilt deutsches Recht.

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